Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von ALBE Consulting,
Inhaber Alessio Berkil
Schlossberg 61, 56377 Nassau
§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen zwischen dem Kunden und der Marketingagentur ALBE Consulting, Inhaber Alessio Berkil, Schlossberg 61, 56377 Nassau (nachfolgend „Agentur“ oder „Anbieter“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch bei einem vorbehaltslosen Leistungsbeginn.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Agentur erfolgt schriftlich, fernmündlich oder per Videoaufzeichnung.
§ 3 Leistungsumfang Marketing
(1) Die Leistungen der Agentur umfassen die Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen, die Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten sowie die Betreuung von Kunden. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht der Agentur ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Sie darf sich auch der Hilfe dritter Personen (Erfüllungsgehilfen) bedienen.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit.
Soweit durch diese Änderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Kunden aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Marketingkonzepts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Die Ansprüche des Kunden sind nicht auf Dritte übertragbar.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern hinsichtlich einzelner Teilleistungen Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt das Nachstehende.
Die Agentur kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(2) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(3) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Agentur kann dem Kunden eine Frist zur Teil- bzw. Gesamtabnahme setzen. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Kunden anzufertigen und der Agentur zu übergeben. Für den Zugang haftet der Kunde.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die Agentur berechtigt und verpflichtet, diese zu bearbeiten und zu beseitigen. Es besteht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Der Aufwand ist zu vergüten. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß nach Anforderung zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung (z. B. das Erbringen und Einreichen von Fördermittelunterlagen) und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Fördermitteln vollständig und fristgerecht einzureichen.
Unterlässt der Kunde dies, gilt die Leistung als erbracht und die Vergütung wird in voller Höhe fällig.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungen der Agentur im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind. Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.
(4) Wird die Verwendung von Bild- oder Filmmaterial zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich, hat der Kunde sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zur Verfügung zu stellen bzw. die notwendige Lizenz zu organisieren.
(5) Der Kunde hat die erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(6) Für die Rechtskonformität des Inhalts von Werbeanzeigen und Landeseiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Er hat diese vor der Veröffentlichung eigenständig zu überprüfen und der Agentur erforderliche Änderungen gegebenenfalls mitzuteilen.
(7) Kommt es zu Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.
(8) Für den Kunden besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Agentur nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungserteilung und per Banküberweisung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(4) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und die für die Dienstleistungen vereinbarungsgemäß notwendigen Daten vollständig bei der Agentur vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(5) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht der Agentur. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt die Agentur den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend gemacht.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
(4) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
(5) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und unbefristetes Nutzungsrecht am bereitgestellten Video- und Bildmaterial, ausschließlich zur Nutzung auf der eigenen Website.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Die Parteien vereinbaren ein pflichtgemäßes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme. Sie können Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z. B. Google My Business, Trustpilot) im gegenseitigen Einvernehmen abgeben. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 9 Kündigung
(1) Der Vertrag hat die individuell (schriftlich oder fernmündlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit kündigt.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 10 Schadensersatz
(1) Die Agentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur gespeichert und verarbeitet werden.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 12 Widerrufsrecht
ALBE Consulting schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, sodass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
§ 13 Referenznennung
Der Anbieter (ALBE Consulting) darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nutzung von Logos, Marken und Unternehmensbezeichnungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nassau, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 11.05.2026