Wer die richtigen Fördermittel nutzt, gewinnt im Wettbewerb um Pflegekräfte
Wir zeigen Ihnen, wie Sie finanzielle Unterstützung strategisch einsetzen können, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und Ihr Team langfristig zu entlasten.
- Finanzielle Entlastung durch gezielte Förderung bis zu 70%
- Individuelle Einschätzung Ihrer Möglichkeiten
- Klare Strategie zur Mitarbeitergewinnung
- Beratung auf Augenhöhe – praxisnah und ehrlich
Von den Pflegekassen anerkannt
Unser Konzept zur Personalgewinnung erfüllt die Richtlinien der Pflegekassen und sichert Ihnen attraktive Fördermöglichkeiten:
Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitgebermarke
Gezielte Social Media Kampagnen
Websiten & Karrierseiten
Rückgewinnung von Pflegekräften
Professionelle Foto- und Videoproduktionen
Mit System zu Ihrer Förderung
Über 50 erfolgreiche Förderanträge zeigen: Sie können sich auf unser erprobtes Recruiting-System verlassen, das nachhaltig funktioniert.
Komplette Antragstellung inklusive Nachweise
Wir übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie – inklusive aller erforderlichen Nachweise. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bis zu 10.000 € Förderung
Für Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 Pflegekräfte werden bis zu 70 % der Kosten erstattet.
Bis zu 7.500 € Förderung
Für Einrichtungen mit mehr als 25 Pflegekräfte werden bis zu 50 % der Kosten erstattet.
Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind alle ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.
Wie ist der Ablauf der kostenlosen Fördermittelberatung?
Fördermittel sicher nutzen – Ihre kostenlose Beratung in 3 Schritten
In unserer kostenlosen Fördermittelberatung erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die staatliche Förderung optimal nutzen können. Wir prüfen Ihre aktuelle Situation, entwickeln eine individuelle Strategie und geben Ihnen eine verlässliche Prognose – damit Sie genau wissen, welche Fördersumme möglich ist und wie Sie Ihre Pflegekräfte langfristig sichern.
01
Prüfung der Förderfähigkeit
Im ersten Schritt prüfen wir, ob Ihre Einrichtung grundsätzlich für eine Förderung infrage kommt. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Kriterien und Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass ein Antrag möglich ist.
02
Festlegung der förderfähigen Maßnahmen
Gemeinsam analysieren wir, welche Projekte oder Aktivitäten in Ihrer Einrichtung unterstützt werden können – beispielsweise Maßnahmen zur Personalgewinnung, Mitarbeiterbindung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
03
Einschätzung der Förderhöhe
Zum Abschluss erhalten Sie eine realistische Einschätzung, in welcher Höhe Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen voraussichtlich zur Verfügung stehen. So wissen Sie genau, welches Potenzial Ihre Einrichtung hat und welche nächsten Schritte sich lohnen.
Prüfen Sie unverbindlich Ihre Förderchancen
Nutzen Sie die Chance auf finanzielle Unterstützung für Ihre Personalgewinnung mit ALBE Consulting.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Ihre Einrichtung von den aktuellen Förderprogrammen profitieren kann. Anhand Ihrer regionalen Ausgangslage entwickeln wir eine konkrete Vorgehensweise, um die Förderung gezielt in nachhaltige Personalmaßnahmen umzusetzen.
Warum viele Pflegeeinrichtungen die PPSG-Förderung noch nicht nutzen – und was sie dadurch verpassen.
Förderung durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG): I
Obwohl die PPSG‒Förderung zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf seit Jahren besteht, wird sie von vielen Pflegeeinrichtungen noch immer nicht aktiv genutzt. Oft liegt das nicht am fehlenden Interesse, sondern an fehlender Zeit und Information. Viele Einrichtungsleiter wissen schlicht nicht, welche Maßnahmen förderfähig sind oder wie einfach die Beantragung tatsächlich abläuft.
- Finanzielle Unterstützung für Projekte, die die Arbeitsbedingungen verbessern
- Stärkung der Mitarbeiterbindung durch familienfreundliche Strukturen
- Attraktivität als Arbeitgeber – ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte
Wer die PPSG-Förderung ungenutzt lässt, verschenkt nicht nur Geld, sondern auch die Möglichkeit, die eigene Einrichtung langfristig zukunftsfähig aufzustellen.
Bei ALBE Consulting unterstützen wir Pflegeeinrichtungen dabei, die Förderung gezielt einzusetzen – etwa zur Umsetzung moderner Recruitingmaßnahmen, zur Verbesserung der Arbeitgebermarke oder zur Entwicklung neuer Personalstrategien. So wird aus einer staatlichen Förderung ein echter Wettbewerbsvorteil.
Ihre Chance zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde entwickelt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu fördern. Im Rahmen dieses Gesetzes werden bis zum Jahr 2030 jährlich bis zu 100 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung bereitgestellt, um entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.
Wichtig zu beachten: Die Förderbudgets sind begrenzt. Sobald diese ausgeschöpft sind, ist eine Förderung für das laufende Jahr nicht mehr möglich – auch nicht für Einrichtungen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben.
Bis zu 40.000 € Förderung für ambulante Pflegedienste in Niedersachsen
Sie betreiben einen ambulanten Pflegedienst im ländlichen Raum in Niedersachsen?
Dann können Sie aktuell von einer staatlichen Förderung profitieren, die speziell darauf ausgelegt ist, Pflegeeinrichtungen bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter zu unterstützen.
Mit dieser Förderung können Sie professionelle Recruiting- und Marketingmaßnahmen umsetzen, ohne hohe Vorabinvestitionen – und sich so nachhaltig als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
Das Beste daran
Bis zu 90 % der Kosten werden übernommen – Sie tragen lediglich ca. 10 % Eigenanteil.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
0€
pro Einrichtung
Fördervolumen
0%
Zuschuss